Sehr geehrter Giesecke,
derzeit findet ein Abstimmungsprozess des BMU mit den Länderministerien statt, wie die Anforderung der engen Einbindung des Teleradiologen in den klinischen Betrieb umzusetzen ist.
Da der Teleradiologie-Anbieter über sehr viele Teleradiologen in der regel verfügt, ist eine Kontaktnahme und Einbindung eines jeden einzelnen Teleradiologen durch einen regelmäßigen Vor-Ort-Besuch nicht umsetzbar. Denkbar wäre, dass der Teleradiologie-Anbieter einen verantwortlichen Teleradiologen und Stellvertreter benennt, der für die jweilige Klinik die erforderlichen Daten (teleradiologisch genutze Untersuchungsprotokolle ,klinische Besonderheiten etc.) sammelt und für die anderen Teleradiolgen verfügbar macht. Der verantwortliche Teleradiologe prüft auch die Untersuchungsprotokolle und gibt diese frei.
Aus meiner Sicht sollte der verantwortliche Teleradiologe einmal jährlich persönlich vor Ort erscheinen und ca. 10 mal im Jahr sind online-Konferenzen zwischen dem verantwortlichen Teleradiologen und der teleradiologisch versorgten Klinik durchzuführen. Diese online-Konferenzen können unterschiedliche Themen wie zum Beispiel Verbesserung des Strahlenschutzes, Optimierung der Untersuchungsprotokolle, und spezielle medizinische Fragestellung beinhalten. Der Zeitpunkt und die Themen sollten stichpunktartig protokolliert werden.
Ich gehe davon aus, dass man im Laufe disen Jahres eine bundeseinheitliches Vorgehen abstimmen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Westhof