Guten Tag, ich bin Mitarbeiter und SSB eines Herstellers von technischen Röntgeneinrichtungen.
Es kommt häufig zur Situation, daß ein neuer Kunde ein Leihgerät haben möchte über eine Zeit von mehreren Wochen. Ich informiere dann die lokal zuständige Behörde bezüglich dem Betrieb. Eine Sachverständigenprüfung ist dabei immer vorhanden. Personen im Umfeld der Maschine sind Personen der Öffentlichkeit, also Dosis < 1mSv/Jahr. Teilweise haben wir auch Vorführgenehmigungen für die spezifische Seriennummer, was aber für die Frage selbst nicht relevant ist.
Der Kunde hat noch keinen SSB oder SSV oder eine Schulung oder dergleichen.
Bei der Behördeninfo kommt es dabei bezüglich 2 Punkten zu Diskussionen:
1. Anwesenheit eines SSB
es ist nicht praktikabel daß ein SSB die ganze Zeit neben der Maschine steht. Hier vereinbare ich daß der Servicetechniker mit Kursbestätigung R5.1 die MAschine aufstellt und die Mitarbeiter unterweist. Im Fehlerfall würde die Maschine abgeschaltet werden und ein Servicetechniker kommt vorbei. Er ist aber nicht permanent anwesend.
Dies wäre dann innerhalb von 1-2 h möglich.
2. Servicetechniker
Ich als SSB habe eine Bestellung und auch eine Fachkundebestätigung R5.1. Die Servicetechniker aber oft nur eine Ausbildung nach R5.1 Insofern ist der Servicetechniker durch mich beauftragt.
Ich suche nach Argumentationshilfen für 1 und 2.
Viele Grüße