Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ist der aktuelle rechtliche Stand zur Aufklärungspflicht bei einer nativen Computertomografie? Muss eine schriftliche Aufklärung mit Einverständniserklärung des Patienten erfolgen, oder reichte eine mündliche Aufklärung? Gibt es Besonderheiten in Bezug auf die Teleradiologie?
Vielen Dank und viele Grüße
A.S.