Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Dokumentation der "Angaben zur Exposition" bzw. "zur Ermittlung dieser Exposition" wollte ich fragen, in welchem Dokument die entsprechenden Dosisgrößen den Modalitäten und den dort durchgeführten Untersuchungsarten zugeordnet ist.
Für die Situation am CT (CTDI/DLP) und im Röntgen (DFP) ist das noch eindeutig, im Bereich DVT / CBCT / Tomosynthese ist die Sache nicht mehr ganz so klar. Deshalb wollte ich fragen, wie unser Haus den Anforderungen aus Gesetz und Verordnung hier entspricht.
Liebe Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus,