Sehr geehrtes Experten-Team,
laut StrlSchV §71 (Kategorie beruflich exponierte Personen) und §77 (Ärztl. Überwachung berufl. exp. Personen) ist für Personen Kategorie A eine jährliche Untersuchung durch einen ermächtigten Arzt erforderlich um gesundheitliche Bedenken für diese Tätigkeitsart auszuschliessen.
Die Entstehung eines Strahlenkatarakts ist ja nun mehr ein schleichender Prozess. Inwieweit kann der Betriebsarzt das Vorhandensein oder Voranschreitens eines Katarakts beurteilen? Soll der Betriebsarzt bei der jährl. Untersuchung nun ein Sehschärfetest machen und bei Verschlechterung der Sehschärfe eine Überweisung zu einem FA veranlassen oder ist von vornherein eine Beurteilung durch einen FA sinnvoll?
Beste Grüße