Sehr geehrter Herr Schmidt,
bei den Patientenschutzmitteln ist in den letzten Jahren ein Umdenken erfolgt. Aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse und technicher Entwicklungen wurden die Empfehlungen für Strahlenschutzmaßnahmen stark angepasst. Dies können Sie den Empfehlungen der Strahlenschutzkommision entnehmen (https://www.ssk.de/SharedDocs/Beratungsergebnisse/2022/2022-09-22_Empf_Patienten-Strahlenschutzmittel.html).
Insofern ist bei Ihrer Röntgneuntersuchung erst einmal nichts falsch gemacht worden. Eine Beckenaufnahme oder eine Hüftaufnahme ohne Hodenkapsel ist nach aktuellem Stand nicht nur zulässig, sondern sogar empfohlen. Ob ein Stahlenschutz (Hodenkapsel) überhaupt möglich ist hängt zudem von der medizinischen Fragestellung ab.
Eine Erbgutschädigung kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen. Bisher gibt es keinen nachgewiesenen Fall einer Erbgutschädigung beim Menschen, die sich auf das Kind ausgewirkt hätte. Im Tierversuch wurde dies zwar prinzipiell nachgewiesen, die angewandten Dosen waren dabei allerdings deutlich höher (Faktor 1000-10000) als Sie bei Ihnen aufgetreten sein können. Zudem erneuen sich die männlichen Keimzellen (im Gegensatz zu den weiblichen Keimzellen) permanent. Sie sollten sich diesbezüglich also keinerlei Sorgen machen.
mut freundlichen Grüßen
Bernhard Renger
Medizinphysiker