Sehr geehrte Damen und Herren,
um einen Monitor zur Befundung nutzen zu können, muß dieser nach DIN 686-157 abgenommen sein und regelmäßige Konstanzprüfungen durchgeführt werden. Bei der Abnahme werden die Anforderungen an die Bildqualität geprüft (maximale Leuchtdichte, Matrix, …). In der QS-RL (Tabelle C.1.2) sind zusätzlich erforderliche Bilddiagonalen für verschiedene Untersuchungen angegeben.
Daraus ergeben sich für mich zwei Fragen:
Ist es ausreichend die DIN zu erfüllen oder sind die Forderungen aus der QS-RL maßgebend?
Falls die DIN ausreichend ist, könnte man dann auch entsprechend abgenommene Tablets zur Befundung oder auch für den Hintergrunddienst nutzen?
Vielen Dank für die Rückmeldung.