Sehr geehrter Herr Dr. Westhof,
zurzeit beschäftigen wir uns mit den Voraussetzungen und der daraus resultierenden Umsetzung aus Tabelle E.5a der aktuellen Sachverständigenprüfrichtlinie. Gemäß dieser müssen alle Röntgenanlagen, je nach Anforderung, einen Belastungstest erfüllen (Typ-Prüfung).
Das stellt uns vor folgender Herausforderung:
Die Hersteller müssen einerseits die Angaben im Abnahmeprotokoll vermerken, was aber nicht unbedingt regelhaft vorkommt. Ferner fehlen diese Informationen bei Anlagen vor dem Baujahr 2020. Auf Nachfage können die Hersteller nicht bzw. nicht befriedigend antworten. Zudem geben manche Hersteller das Risiko eines Schadens, welcher mit der Durchführung eines Belastungstest entstehen könnte, an ihre Kunden weiter. Ein Dilemma...
1. Wie kommen wir nun an die Informationen welche Anlagen die erforderlichen Belastungstests je nach Anforderungsprofil bestehen (würden)?
2. Gibt es vieleicht Tabellen auf welche wir als Betreiber zugreifen können?
3. Weiter wäre von Interesse, wieso diese Anforderungen (Typ-Prüfung) eingeführt wurden? Gab es in der Vergangenheit Probleme?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Graf