Ich arbeite in der Medizintechnik. Einige Kollegen und auch ich besuchen regelmäßig den OP wechselnder Kliniken und arbeiten dort, wo natürlich auch geröngt wird.
Unser Unternehmen selbst betreibt keine genehmigungspflichtigen Anlagen nach StrSchV, was laut StrSchV hieße, dass wir keinen Strahlenschutzverantwortlichen benötigen.
Wer ist dann aber zuständig für den Schutz der Beschäftigten in Fremdanlagen? Immer nur der jeweilige dortige Strahlenschutzbeauftragte? Das wäre in der Realität nicht praktikabel, da es sich ja meist um ärztliche Kollegen handelt, die dann am Morgen des Einsatzes meist nicht vor Ort sind.
Gibt es für einen solchen Fall entsprechende Regelungen? Ich habe leider im Gesetzestext keine Erwähnung für die Organisation des Strahlenschutzes in solchen Betrieben gefunden.