Betreiben oder Prüfung , Erprobung - Röhrentausch

Guten Tag,

ich bin SSB eines Herstellers von technischen Röntgengeräten,und habe die FAchkunde R5.1

Unsere Kunden betreiben die Geräte, haben also einen SSB mit R3.

Kunden mit vielen Geräten und längerer Erfahrung im Betreiben (>1 Jahr)  möchten die Röntgenröhre gerne selbst wechseln, wobei wir als Maschinenhersteller nichts dagegen haben. Wir möchten lediglich daß dabei alles ''richtig'' gemacht wird und schulen unsere Kunden dann mit einem 3 - 5 Tageskurs. 

Bisher hat unser Kunde dann diese Unterlagen zusammen mit einem R5.1 Kurs bei dem Gewerbeaufsichtsamt eingereicht und auch eine Fachkunde bekommen R5.1 bekommen. Dann wurde eine Anzeige  ''Prüfung, Erprobung'' durchgeführt und dann konnte die Röhre selbst getauscht werden.

Nun habe ich einen sehr grossen langjährigen Kunden, der Mitarbeiter bei dem lokal Gewerbeaufsichtsamt verlangt jedoch wie in der Fachkunderichtlinie Technik definiert, eine praktische Erfahrung von mindestens 6 Monaten. Selbst wenn ich alle Zeiten von Röhrentausch in der Vergangenheit addiere komme ich nicht auf 6 Monate.

Das ist für den Kunden natürlich problematisch weil er ja nicht einen Mitarbeiter 6 Monate zu uns senden kann. Einen Mitarbeiter mit einem R5 Kurs ist sogar schon vorhanden. Es fehlt aber die Sachkunde.  Henne  - Ei Problematik.

Nun hat der Mitarbeiter Gewerbeaufsicht auch telephonisch angedeutet, daß ein Röhrentausch auch unter R3 laufen kann. Dazu suche ich jetzt eine Argumentationskette: Röhre hat Bauartzulassung,es sind keine Justage aufgaben notwendig die den Dtrahlenschutz betreffen, Die Röhre wird in einem Kollimator verbaut, Es sind nur wenige Schrauben , 2 Kühlwasseranschlüsse und ein Hochspannungskabel zu demontieren, Ein Dosisleitungsmessgerät ist vorhanden, Eine Röhre ist ein Verschleissteil das periodisch getauscht werden muss.

Noch weitere Ideen ?

Viele Grüße

Martin

Martin Müller

Sehr geehrter Herr Martin,

aus meiner Sicht gibt es einige wichtige Kriterien, die eine reduzierte Fachkunde R 5.1/R5.2 ermöglichen:

  • der Austausch des  Röntgenstrahlers erfolgt ohne Abbau der strahlenschutztechnischen Abschirmung. Es werden entweder die Röhre aus dem Strahlenschutzgehäuse aus- und eingebaut, oder der komplette Röntgenstrahler (Röntgenröhre und Röntgenröhrengehäuse) 
  • es werden keine Justierungen durchgeführt
  • der Hersteller ist mit der Montage durch Personal des Betreibers einverstanden
  •  hat das Personal bezüglich des Austauschs der Röntgenröhrenstrahlers umfangreich (so wie von Ihnen beschrieben) eingewiesen, die Einweisung darf nur durch den Hersteller
  •  Einweisung darf nicht durch bereits eingewiesene Personen des Betreibers erfolgen
  • die zu erteilende Fachkunde R 5.1/R5.2 wird eingeschränkt auf die vom Hersteller im Rahmen der Unterweisung behandelten Gerätetypen

Ich kann lediglich nur eine Empfehlung aussprechen, ausgehandelt werden muss dass mit der zuständigen Aufsichtsbehörde, die in der Regel auch die Fachkunden erteilt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen Westhof

Jürgen Westhof

Bitte melden Sie sich an, um auf diese Frage zu antworten.