Guten Tag,
ich bin SSB eines Herstellers von technischen Röntgengeräten,und habe die FAchkunde R5.1
Unsere Kunden betreiben die Geräte, haben also einen SSB mit R3.
Kunden mit vielen Geräten und längerer Erfahrung im Betreiben (>1 Jahr) möchten die Röntgenröhre gerne selbst wechseln, wobei wir als Maschinenhersteller nichts dagegen haben. Wir möchten lediglich daß dabei alles ''richtig'' gemacht wird und schulen unsere Kunden dann mit einem 3 - 5 Tageskurs.
Bisher hat unser Kunde dann diese Unterlagen zusammen mit einem R5.1 Kurs bei dem Gewerbeaufsichtsamt eingereicht und auch eine Fachkunde bekommen R5.1 bekommen. Dann wurde eine Anzeige ''Prüfung, Erprobung'' durchgeführt und dann konnte die Röhre selbst getauscht werden.
Nun habe ich einen sehr grossen langjährigen Kunden, der Mitarbeiter bei dem lokal Gewerbeaufsichtsamt verlangt jedoch wie in der Fachkunderichtlinie Technik definiert, eine praktische Erfahrung von mindestens 6 Monaten. Selbst wenn ich alle Zeiten von Röhrentausch in der Vergangenheit addiere komme ich nicht auf 6 Monate.
Das ist für den Kunden natürlich problematisch weil er ja nicht einen Mitarbeiter 6 Monate zu uns senden kann. Einen Mitarbeiter mit einem R5 Kurs ist sogar schon vorhanden. Es fehlt aber die Sachkunde. Henne - Ei Problematik.
Nun hat der Mitarbeiter Gewerbeaufsicht auch telephonisch angedeutet, daß ein Röhrentausch auch unter R3 laufen kann. Dazu suche ich jetzt eine Argumentationskette: Röhre hat Bauartzulassung,es sind keine Justage aufgaben notwendig die den Dtrahlenschutz betreffen, Die Röhre wird in einem Kollimator verbaut, Es sind nur wenige Schrauben , 2 Kühlwasseranschlüsse und ein Hochspannungskabel zu demontieren, Ein Dosisleitungsmessgerät ist vorhanden, Eine Röhre ist ein Verschleissteil das periodisch getauscht werden muss.
Noch weitere Ideen ?
Viele Grüße
Martin