Sehr geehrte Damen und Herren,
es treten vermehrt strahlenexponierte Personen an mich heran mit der Bitte einer indiv. Bleiglasbrille.
In der Regel ist die stanardisierte Form ausreichend. Doch wenn nun der Standard nicht möglich ist, wie z.B. ein zu großer Kopfumfang, Unverträglichkeit der Überbrille.
Gibt es in diesen besonderen Fällen Möglichkeiten auf Kostenübernahme seitens der BG oder einer anderen Behörde?
Oder kann der AG verpflichtet werden dieses notwendige Arbeitsmittel zu beschussen bzw. komplett zu übernehmen?
Vielen Dank.