Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ärztliche Stelle möchte KP Protokolle, Bezugswerte und Prüfkörperaufnahmen für die CINE Funktion an Ziehm C- Bögen. Trotz einreichens einer Ausarbeitung der Fa. Ziehm, aus welcher ersichtlich ist, das es sich nicht um eine CINE Funktion nach DIN 6868- 150 handelt, fordert die ÄS diese Unterlagen. Es ist auch in den SV Berichten eingetragen, das die CINE eine " Ziehm CINE- jedoch keine CINE im Sinne der DIN 6868-150" ist.
Selbst wenn ein Bezugswert aufgenommen würde, könnte man, meines Erachtens nach, keine CINE Anforderungen erreichen.
Meine Frage ist nun, ob jemand ähnliche Erfahrungen bzw.eine Lösung hat, wie ich auf die Forderung der ÄS reagieren soll?
Mit freundlichen Grüßen