Liebes Experten-Team, nach Rücksprache mit der Firma IBA bzw. dem Help Center, muss für die Konstanzprüfung nach DIN 6868-4:2021-03 der Prüfkörper Primus A eingesetzt werden mit dieser Begründung:
In der DIN 6868-4:2021-03 wird z.B. im Kapitel 6.2.1 darauf verwiesen, dass ein Prüfkörper gemäß den Anforderungen der DIN 6868-150:2013-06 einzusetzen ist. Der Primus L erfüllt diese Anforderung nicht. Die Prüfkörper sind ja auch im mechanischem Aufbau unterschiedlich
Müssen wir jetzt neue Prüfkörper anschaffen?
Zweite Frage: Muss die Sicht -und Funktionsprüfung der DIN auch im Konstanzprüfungsprotokoll als Prüfpunkt dokumentiert werden?
Vielen Dank