Deckenmontierte Strahlenschutzscheibe

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ist nach SV-Richtlinie eine deckemontierte Strahlenschutzscheibe zu bewerten?

Als ortsveränderliche Abschirmung nach [03E03] oder als Obertisch-Streustrahlenschutz nach [03E06]. Meiner Ansicht nach kann es kein "Obertisch-Streustrahlenschutz" sein, da dieser mit dem Röntgengeräet fest verbunden sein muss.

Grüße Kai Gottwals

Gottwals

Sehr geehrter Herr Gottwals,

eine deckenhängende Bleiglasscheibe erfüllt nach der jetzigen SV-RL aus meiner Sicht die Prüfposition 03E06. Aus meiner Sicht ist dann der der Kopf und der Oberkörper geschützt. Es sind natürlich die darunter liegenden Körperteile noch zu schützen, die Art der Schutzvorrichtung kann auch mobil erfolgen, sollte vom Sachverständigen als solches auch dokumentiert werden.

In der zukünftigen SV-RL wird  für Interventionen nach Prüfposition M03E06a en zusätzliche Streustrahlenschutz für Oberkörper einschlißlich Kopf gefordert. Die Schutzmaßnahmen sollten insgesamt den Kopf bis über die Knie des Anwenders schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Westhof

Jürgen Westhof

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