Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ist nach SV-Richtlinie eine deckemontierte Strahlenschutzscheibe zu bewerten?
Als ortsveränderliche Abschirmung nach [03E03] oder als Obertisch-Streustrahlenschutz nach [03E06]. Meiner Ansicht nach kann es kein "Obertisch-Streustrahlenschutz" sein, da dieser mit dem Röntgengeräet fest verbunden sein muss.
Grüße Kai Gottwals