Definieren von hausinternen diagnostischen Referenzwerten

Hallo Zusammen,

gibt es eine Gesetzesgrundlage für die Definierung von "hausinternen" diagnostischen Referenzwerten (DRW) in der Röntgendiagnostik? Ich lese oft darüber, aber einen Verweis zum Gesetz oder Empfehlung habe ich bisher nicht gefunden.

Ab welcher Größenordnung (Anzahl an Untersuchungen) führe ich einen hausinternen DRW ein? Beziehe ich mich dabei auch nur auf die Hochdosis-Arbeitsplätze (CT & Angio) oder schließe ich die Durchleuchtung, 3D-Bildgebung am C-Bogen und konventionelles Röntgen mit ein? 

Wie definiere ich diese Werte? Beziehe ich mich nur auf Untersuchungswerte aus meinem Haus oder muss ich, falls vorhanden, Studienergebnisse mit einfließen lassen?

Ich danke vielmals für die Hilfe.

Viele Grüße,

Anna Brol

 

 

AnBro

Hausinterne DRW sind nicht gesetzlich geregelt. Sie dienen auch nur dazu eigene Schwellen zu setzen für Untersuchungen zu denen es keine DRW des BfS gibt. 

Ein Beispiel hierfür können Hirnperfusionen sein. Da dies kein CCT ist gilt nicht der DRW des CTDI von 60 mGy. Die nächste offizielle Schwelle wäre das bedeutsame Vorkommnis mit 120 mGy. Hier könnte man einen internen DRW vin z.B. 100 mGy einführen. Das DMS würde dann frühzeitig warnen.Dies ist aber keineswegs Pflicht.

Nicht zu verwechseln sind interne DRW mit Dosisrichtwerten. Gemäß § 72 StrlSchV ist die Zweckmäßigkeit der Einführung geeigneter Dosisrichtwerte für beruflich exponierte Personen zu überprüfen. Die Ergebnisse der Prüfung und die Festlegung von Dosisrichtwerten ist aufzuzeichnen und mindestens für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung der Tätigkeit aufzubewahren.

mfg

H. Lenzen, Münster

H. Lenzen

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