Hallo Zusammen,
gibt es eine Gesetzesgrundlage für die Definierung von "hausinternen" diagnostischen Referenzwerten (DRW) in der Röntgendiagnostik? Ich lese oft darüber, aber einen Verweis zum Gesetz oder Empfehlung habe ich bisher nicht gefunden.
Ab welcher Größenordnung (Anzahl an Untersuchungen) führe ich einen hausinternen DRW ein? Beziehe ich mich dabei auch nur auf die Hochdosis-Arbeitsplätze (CT & Angio) oder schließe ich die Durchleuchtung, 3D-Bildgebung am C-Bogen und konventionelles Röntgen mit ein?
Wie definiere ich diese Werte? Beziehe ich mich nur auf Untersuchungswerte aus meinem Haus oder muss ich, falls vorhanden, Studienergebnisse mit einfließen lassen?
Ich danke vielmals für die Hilfe.
Viele Grüße,
Anna Brol