Definition des Wortes

Guten Tag

Bei der Ermittlung der Anzahl von Medizinphysikexperten in der Röntgendiagnostik für die Ausführung der Tätigkeit vom Bundesministerium (Aktenzeichen: S II 4 - 1512/004-2020.0005) wird auf den folgenden Bedarfsschlüssel hingewiesen:

...bei Untersuchungen mit einem Computertomographen oder mit Geräten zur dreidimensionalen Bildgebung von Objekten mit niedrigem Röntgenkontrast (Ausnahme Tomosynthese) 0,06 Stellenanteile (6% einer Vollzeitstelle); für jedes zusätzliche, gleichartige Gerät mit einem vergleichbaren Untersuchungsspektrum in der Einrichtung erhöht sich der Stellenanteil um 0,03 (3% einer Vollzeitstelle)

Wie ist dabei eine Einrichtung zu definieren? Wenn ich ein MVZ / Unternehmen mit mehreren Standorten habe, wird dabei die Einrichtung als postalische Adresse oder als das Unternehmen betrachtet?

Als Beispiel ein Unternehmen, welches 5 Standorte mit jeweils 1 CT betreibt. Rechne ich hier 

1 x 0,06 Stellenanteile + 4 x 0,03 Stellenanteile = 0,18 Stellenanteile

oder 

5 x 0,06 Stellenanteile = 0,3 Stellenanteile

Danke für die Beantwortung der Frage im Voraus

axelm

Die Bekanntmachung des BMUV ist noch recht neu und wir werden sehen wie die einzelnen Aufsichtsbehörden dies interpretieren. In meiner persönliche Auslegung wäre die Einrichtung über den SSV definiert. Ist dieser identisch und die Geräte sind gleich, so wären die Geräte 2 bis 5 Zweitgeräte. Ich hoffe nicht, dass zukünftig die Einrichtung mit der Adresse gleichgesetzt wird. 

Im Zweifelsfall sollte man das aber mit der Behörde diskutieren.

H. Lenzen, Münster

H. Lenzen

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