Guten Tag
Bei der Ermittlung der Anzahl von Medizinphysikexperten in der Röntgendiagnostik für die Ausführung der Tätigkeit vom Bundesministerium (Aktenzeichen: S II 4 - 1512/004-2020.0005) wird auf den folgenden Bedarfsschlüssel hingewiesen:
...bei Untersuchungen mit einem Computertomographen oder mit Geräten zur dreidimensionalen Bildgebung von Objekten mit niedrigem Röntgenkontrast (Ausnahme Tomosynthese) 0,06 Stellenanteile (6% einer Vollzeitstelle); für jedes zusätzliche, gleichartige Gerät mit einem vergleichbaren Untersuchungsspektrum in der Einrichtung erhöht sich der Stellenanteil um 0,03 (3% einer Vollzeitstelle)
Wie ist dabei eine Einrichtung zu definieren? Wenn ich ein MVZ / Unternehmen mit mehreren Standorten habe, wird dabei die Einrichtung als postalische Adresse oder als das Unternehmen betrachtet?
Als Beispiel ein Unternehmen, welches 5 Standorte mit jeweils 1 CT betreibt. Rechne ich hier
1 x 0,06 Stellenanteile + 4 x 0,03 Stellenanteile = 0,18 Stellenanteile
oder
5 x 0,06 Stellenanteile = 0,3 Stellenanteile
Danke für die Beantwortung der Frage im Voraus