Sehr geehrte Damen und Herren,
die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen ist eine Anforderung im Qualitätsmanagement. Als QMB bitte ich um ein Klarstellung und Definition, für welche Fachgebiete und Interventionen eine Fachkunde Interventionsradiologie erforderlich ist. Leider scheint es dazu keine klare Vorgabe zu geben, zumindest kann ich keine finden. Die Fachkunderichtlinie ist hierzu auch wenig ergiebig. Auch meine Radiologen konnten dazu keine befriedeigende Auskunft gebebn.
Die Auffassungen über die Notwendigkeit einer Fachkunde Interventionsradiologie gehen hausinteren stark auseinander: Der Kardiololge ist der Auffassung, dass nicht nur er im Herzkatheter die Fachkunder Intervention braucht, sondern alle, die im OP röntgen. Der Orthopäde und Unfallchirurg sieht das überhaupt nicht so (nicht einmal bei Kyphoplastie mit Einspritzung von Knochenzement). Der Urologe hat von der Notwendigkeit noch nie gehört.
Nach Anfrage bei der Ärztekammer erhielt ich mündlich folgende Information, die ich hier versuche wiederzugeben:
-
Intervention bedeutet, dass die Röntgenuntersuchung in Verbindung mit einem therapeutischen Eingriff erfolgt (z.B. Einbringen von Material oder Medikamenten, Abtragung, Verschluss, …). Bei Katheter-oder Injektionsverfahren ersetzt die Röntgendarstellung (oft mit Kontrastmittel) die „Sicht“.
-
Nicht betroffen ist intraoperatives Röntgen, z.B. zur Lagekontrolle (Orthopäden/Unfallchirurgen/Chirurgen à Sitz der Endoprothese, Implantate). Dies wird als diagnostisches Röntgen eingestuft.
- Die Ärztekammer erwähnt aber explizit, dass auch unter Röntgenkontrolle durchgeführte Injektionen (Beispiele: Kyphoplastei in der Unfallchirurgie, Injektionstherapie unter Rötgenkontrolle in der Schmerzmedizin)
Bei einem Kursanbieter findet man folgende Auflistung von interventionellen Maßnahmen:
-
Wiedereröffnung von Koronararterien (PTCA) und Wiedereröffnung von zentralen und peripheren Gefäßen (z.B. PTA)
-
Implantation von Gefäßprothesen (verschiedene Formen von Stents)
-
Verschluss von Gefäßen mit verschiedenen Verfahren (z.B. Embolisation)
-
Erzeugung und Behandlung neuer künstlicher Gefäßverbindungen („Shunts“)
-
Hochfrequenzablation rhythmogener Foci oder Reizleitungsstrukturen
-
Sprengung von Herzklappen
-
Behandlung von Gangsystemen des Gastrointestinaltraktes, der Gallenwege (z.B. ERCP)
-
Behandlung von Gangsystemen des Urogenitalsystems
-
Heranführung therapeutischer Substanzen mit Kathetern unmittelbar an einen Krankheitsherd (z.B. Chemoembolisation)
Um das Ganze noch komplizierter zu machen, findet sich in einem Kommentar in diesem Forum die Unterscheidung zwischen Interventionsverfahren und Injektionsverfahren.
Der langen Rede kurzer Sinn:
1. Für welche interventionellen Maßnahmen ist eine zusätzliche Fachkunde Interventionsradiologie zwingend erforderlich?
2. Was wäre die Konsequenz, wenn die Fachkunde nicht vorliegt? Dürften diese Ärzte dann nicht mehr interventionell tätig sein? Gibt es Erfahrungen aus Klinken, dass dies überprüft wurde?