Sehr geehrte Damen und Herren,
wäre es möglich, den Vortrag der Erstunterweisung per Zoom zu halten oder nicht.
mit freundlichen Grüßen
Iheb Sdiri
Sehr geehrte Damen und Herren,
wäre es möglich, den Vortrag der Erstunterweisung per Zoom zu halten oder nicht.
mit freundlichen Grüßen
Iheb Sdiri
Es lohnt sich immer wieder in Gesetzen und Verordnungen zu lesen!
§63 StrlSchV
1Die Unterweisung muss in einer für die Unterwiesenen verständlichen Form und Sprache erfolgen. 2Die Unterweisung hat mündlich zu erfolgen. 3Die zuständige Behörde kann zulassen, dass die Unterweisung durch Nutzung von E-Learning-Angeboten oder von audiovisuellen Medien erfolgt, wenn dabei eine Erfolgskontrolle durchgeführt wird und die Möglichkeit für Nachfragen gewährleistet ist.
H. Lenzen, Münster
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