digitale Signatur der rechtfertigende Indikation

Sehr geehrter Herr Prof.Ewen,in unserem Krankenhaus möchten wir die Rö-Anforderung durch einen fachkundigen Arzt digital ausführen und archivieren.Es besteht die Unsicherheit ob eine qualifizierte Signatur im elektronischen System notwendig ist, oder ob eine einfache Signatur mit Zeitstempel ausreicht. Für Ihre möchte ich mich im Voraus bedanken, mit freundlichen Grüßen. V. Lutz
lutz
Sehr geehrter Herr Lutz, wenn ich in Ihrem Text den Begriff ´Röntgenanforderung´ durch ´Stellung der rechtfertigenden Indikation´ ersetze - und ich denke, das ist so gemeint -, sucht man in der RöV vergeblich eine Vorschrift, die explizit verlangt, dass der die rechtfertigende Indikation stellende, entsprechend fachkundige Arzt diesen Vorgang mit seiner Unterschrift (Signatur) belegen muss. Sein Name muss bekannt sein und aufgezeichnet werden, damit man bei eventuell später sich ergebenden Rückfragen weiß, wer die rechtfertigende Indikation gestellt hat. Vielleicht ist mit dieser Antwort die von Ihnen erwähnte Unsicherheit ausgeräumt. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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