DIN 6868-4 / Verwendung eines PMMA-Schwächungskörpers

 

Sehr geehrtes Forum StrlSchR-Team,

bisher konnte die Strukturplatte nach DIN 6868-4 in Kombination mit einem 30 mm PMMA (zur bildempfängernahen Anbringung) oder mit einem 25 mm dicken Aluminium-Schwächungskörper (zur fokusnahen Anbringung) verwendet werden.

Die neue DIN 6868-4 sieht nun nur noch den Al-Schwächungskörper vor; die Verwendung des PMMA-Absorbers wird zur alternativen Verwendung für die Konstanzprüfung nicht beschrieben.

Eine Begründung, weshalb die in großer Anzahl im Feld verfügbaren PMMA-Schwächungskörper für die KP nicht mehr eingesetzt werden dürfen, ist technisch nicht bekannt.   

Die Durchführung der KP mittels dem PMMA-Schwächungskörper bietet im Vgl. zum Al-Schwächungskörper diverse Vorteile. Beispielsweise wird kein Durchleuchtungsständer benötigt, der zeitaufwendig aufgebaut werden muss, um den Al-Absorber befestigen zu können, falls eine fokusnahe Anbringung am Kollimator nicht möglich ist.

Ich bitte um Klärung des Sachverhaltes, ob der PMMA-Absorber als zulässiger Schwächungskörper für die Konstanzprüfung nach der aktuell gültigen DIN 6868-4 weiterhin als Alternative zum Al verwendet werden darf.

Danke im Voraus und viele Grüße

Olga Fröscher, PTW-Freiburg

Olga Fröscher

Sehr geehrte frau Fröscher,

aus meiner Sicht kann der Prüfkörper mit PMMA-Schwachungskörper für die Konstanzprüfung nach der neuen DIN 6868-4 durchaus eingesetzt werden. Bei einer Installation einer neuen Röntgeneinrichtung ist die Bezugswertfestlegung zur Konstanzprüfung  dann mit diesem Prüfkörper durchzuführen. Diese Regelung sollt nur Anwendung finden, für die Anwender die bereits bei den bisherigen Bestandsgeräten mit dem Prüfkörper mit PMMA-Abschwächungskörper arbeiten um unnötige Prüfmittelkosten zu vermeiden.

Für die Abnahmeprüfung ist dieser Prüfkörper nicht zuverwenden.

Mit feundlichen Grüßen

Dr. Westhof

Jürgen Westhof

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