Sehr geehrte Damen und Herren,
mit modernen Flachdetektor C-Bögen lassen sich inzwischen befundungsfähige digitale Aufnahmen anfertigen. Trotzdem habe ich meine Probleme, diese Technik bei der KP entsprechend einzuordnen:
Muss ich nun zusätzlich zur Durchleuchtung die digitale Projektionsradiographie nach der neuen DIN 6868-4 für (mobile) C-Bögen prüfen, obwohl hier keine klassische Messkammer für eine Belichtungsautomatik vorhanden ist? I.d.R. erfolgt hier eine Belichtungssteuerung aus der Übernahme der DL Parameter und einer programmdefinierten Belichtungszeit.
Schwierig wird es dann in der Unterscheidung der Prüfpunkte zwischen "Belichtungsautomatik" und "freier Einstellung", da sich beides beim digitalen Schnappschuss von der Technik einer digitalen Radiographie mit Messkammer und der Möglichkeit einer freien 3-Punkt Einstellung unterscheidet.
Auch Dosisstufen, Exposure Index und Lichtvisier sucht man bei einem C-Bogen vergebens. Außerdem wäre ein Auflösungsvermögen nach DIN 6868-150 von 2,4 LP/mm (≤ 5µGy) zu erreichen, was vielleicht auch nicht alle C-Bögen leisten.
Danke vorab für die Beantwortung meiner Fragen!