Sehr geehrter Herr Dr. Cholewa,
Ihre Frage kann grundsätzlich kurz beantwortet werden: Nein, es gibt keine Änderungen und es besteht gemäß der Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle (Teil 1) / Abschnitt 4.4 weiterhin die Verpflichtung, für offizielle Messaufgaben Ganzkörperdosimeter unterhalb der Strahlenschutzkleidung zu tragen. Dieses ist auch im Einklang mit der Annahme nach §66 Absatz 2 StrlSchV, nachdem die angezeigten Dosiswerte als Maß für die effektive Dosis der Person anzusehen sind.
Ich weiß nun nicht, was im Rahmen des Strahlenschutzkurses besprochen wurde. Ich kann der Aussage des dortigen Referenten jedoch auch Sinn abgewinnen. Es ist so, dass die hinter der Schutzkleidung gemessenen Dosiswerte bei einem einmaligen Aufenthalt im Strahlenschutzbereich so niedrig sind, dass häufig keine von Null verschiedene Anzeige resultiert. Dieses ist problematisch, da die Person sicher eine von Null verschiedene Strahlenexposition erhalten hat. Für die interne, ergänzende Dosimetrie zu Optimierungszwecken ist daher ein Tragen oberhalb der Schutzkleidung empfehlenswert. Bevor auch für amtliche Messaufgaben ein Trageort vor der Schutzkleidung angenommen wird, sollte jedoch unbedingt mit der zuständigen Behörde gesprochen werden. Es gibt wenige Orte in Deutschland, in denen die Behörde zugestimmt hat, einen Trageort vor der Schutzkleidung zu nutzen. Die hierdurch erhaltenen Messwerte müssen dann jedoch korrigiert werden und können nicht direkt als effektive Dosis verwendet werden, da die Schutzwirkung der Strahlenschutzkleidung aufgrund des geänderten Messortes nicht automatisch berücksichtigt wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage ausreichend beantworten und wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest!