Sehr geehrte Damen und Herren, in der am 01.07.20 erschienen SV-RL wird bei digitalen Bildempfängern ein "Dosisindikatorwert/Exposureindex (aktueller Wert, Zielwert, tolerierbare Abweichung)" vorgeschrieben. Gilt dies auch bei wiederkehrenden Prüfungen von "Altanlagen"? Soll heißen, müssen Bildempfängersysteme die noch mit Dosisindikatoren arbeiten, die keinen Zielwert und keine Abweichung anzeigen, upgedatet bzw. erneuert werden? Oder gibt es für Altanlagen eine Übergangsfrist?
Vielen Dank und herzliche Grüße