Dosisindikator

Sehr geehrte Damen und Herren, in der am 01.07.20 erschienen SV-RL wird bei digitalen Bildempfängern ein "Dosisindikatorwert/Exposureindex (aktueller Wert, Zielwert, tolerierbare Abweichung)" vorgeschrieben. Gilt dies auch bei wiederkehrenden Prüfungen von "Altanlagen"? Soll heißen, müssen Bildempfängersysteme die noch mit Dosisindikatoren arbeiten, die keinen Zielwert und keine Abweichung anzeigen, upgedatet bzw. erneuert werden? Oder gibt es für Altanlagen eine Übergangsfrist?

Vielen Dank und herzliche Grüße

TH KM

Sehr geehrte Anfragerin, sehr geehrter Anfrager,

es ist beabsichtigt, die Prüfposition zum Dosisindikator zu ändern. Der Arbeitskreis Technik hat eine entsprechende Beschlussvorlage für die Mai-Sitzung des Fachausschusses Strahlenschutz eingereicht. Die Umformulierung bezieht sich auf den Dosisinindikatorwert/Exposerindex oder vergleichbare Größe. Die Angaben zum Zielwert und Abweichungsindikator sind nach Herstellerangaben vorhanden (siehe auch DIN EN 62494-1).

Für Systeme die erstmals vor dem 01.01.2022 in Bettrieb genommen wurden, sind die Angaben zu Zielwerten und tolerierbaren Abweicxhungen auch aus den Begleitpapieren möglich.

Mit dieser Formulierung soll es auch für "Altanlagen" möglich sein, dass die Anforderung erfüllt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Westhof 

 

Jürgen Westhof

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