Da es keinen DRW für das Bolustracking gibt, kann dieser auch nicht überschritten werden. Anders sieht es aus für ein bedeutsames Vorkommnis. Werden die 80 mGy CTDIvol beziehungsweise 120 mg überschritten so handelt es sich streng genommen um ein meldepflichtiges Ereignis. Ich bin mir allerdings nicht sicher ob dem Gesetzgeber dies so klar gewesen ist. Denn es handelt sich lediglich um ein sehr schmales Areal. Andererseits ist die Dosis auch leicht zu reduzieren, denn hier wird ja nur ein Messwert für die Triggerung erhoben für den kein hohes Signal-Rausch- Verhältnis notwendig ist.
H. Lenzen, Münster