Hallo,
schön, dass es nun dieses Forum Strahlenschutzrecht gibt. Ich hätte da auch gleich eine Frage.
Als MPE einer großen Klinik soll ich für die etwa 120 Röntgeneinrichtungen der Klinik bis Ende des Jahres prüfen, ob die Festlegung von Dosisrichtwerten nach § 72 StrlSchV ein geeignetes Instrument zur Optimierung des Strahlenschutzes ist.
Ehrlich gesagt ist mir noch nicht ganz klar, was es mit den Dosisrichtwerten auf sich hat und wie ich diese festlegen soll. Gibt es hierzu schon irgendwelche Vorgaben? Muss ich überhaupt alle Röntgengeräte betrachten oder reicht es aus, sich auf Durchleuchtungsanlagen und Angiographie-Geräte zu konzentrieren?