Guten Tag
Für die Lumbalpunktion gibt es keine Referenzwert. Die DRW für LWS beziehen sich immer auch eine Bildgebung bei Bandscheiben oder knöcherne Fragestellungen. Als Meldeschwelle können natürlich die 80 mGy CTDIvol am Körperstamm herangezogen werden. Wird dieser Wert bei der Punktion überschritten ist im Prinzip eine Meldung erforderlich und man sollte überlegen, ob durch Optimierung des Protokolls eine Verringerung erreicht werden kann. Da es sich jedoch wie bei der Hirnperfusion um eine beabsichtigte Exposition handelt ist zumindest aus meiner Sicht eine Meldung dann nicht erforderlich, wenn die Untersuchung mit der gebotenen Sorgfalt und dem Blick auf ALARA mit der für die Anwendung vernünftigerweise geringsten Dosis durchgeführt wurde. Perfusionsuntersuchungen sind per se nicht von der Meldepflicht ausgenommen. Wenn auch hier in Hinblick auf eine Minimierung der Dosis grob fahrlässig ein falsches Protokoll verwendet würde, ist auch diese Anwendung auf alle Fälle meldepflichtig.
Generell bedürfen die Regelungen zur Meldepflicht aus meiner Sicht eine Überarbeitung hinsichtlich möglicher und auch begründbarer Ausnahmen und zudem die Einführung einer Pflicht zur Optimierung gerade dieser möglichen dosisintensiven Anwendungen.
Viele Grüße
Georg Stamm