Sehr geehrte Damen und Herren,
mich beschäftigt momentan eine Frage, bezüglich der Einbindung der Teleradiologen in den klinischen Betrieb, da seitens der Bezirksregierung aktuell von uns gefordert wird, dass die Teleradiologen min. 35 mal im Jahr den Ort der technischen Untersuchung zu einem gemeinsamen fachlichen Austausch aussuchen müssen.
Ich halte die 35 mal für äußerst übertrieben und schwer umsetztbar.
Wird dieses Thema in allen Bundesländern so streng bearbeitet?
Bzw. besteht die Möglichkeit gegen solch eine Entscheidung Einspruch zu erheben?
Ich bin gespannt auf Ihre Antworten und Erfahrungen.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Graf