Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Problem haben wir seitdem wir an manchen Standorten an bereits besteheden Modalitäten (Projektionsradiographie) Detektoren gegen das Foliensystem getauscht haben.
Durch die Einführung der Detektortechnik lassen sich die angefertigten Röntgenaufnahmen nicht eindeutig der Modalität zuordnen. Wir nutzen mehrere mobile Detektoren an mehreren Anlagen.
Die Ärztliche Stelle erwartet zukünftig, dass die im Dicom-Format eingereichten Aufnahmen eindeutig gekennzeichnet sind. Vorzugsweise im Feld der Device Serail Numer unter TAG 0018,1000 (Geräte Seriennummer) gemäß der DIN 6862-2.
Jetzt suchen wir intensiv nach einer machbaren Lösung das umzusetzen. Allerdings können die Software-(Hersteller) keine befriedigende Methode anbieten.
Einzig wäre die Notation auf den Röntgenbildern. Das wiederum wäre ein zusätzlicher Schritt, welches den Workflow verlangsamen würde.
Gibt es für nachgerüstete Modalitäten nicht einen s.g. Bestandschutz? Bzw. ist der Nachweis zwingend erforderlich? Qualitätssicherende Maßnahmen der Anlagen erfolgen schließlich schon anhand der regelmäßigen Konstanzprüfungen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen Claudia Graf