Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 98 Nr. 1 bzw. 2 StrlSchV muss eine Einweisung in die sachgerechte Handhabung von Geräten erfolgen, die im Betrieb "ionisierende Strahlung" erzeugen.
Diese Einweisung muss durch entsprechend qualifizierte Personen des Herstellers oder Lieferanten vorgenommen werden.
Hierzu habe ich zwei Fragen:
1. Gilt diese Regelung auch für so etwas wie Applikatoren? Diese injizieren zwar radioaktive Substanzen, erzeugen selber jedoch nicht direkt ionisierende Strahlung.
2. Gibt es eine Regelung zur Sprache, in welcher die Einweisung erfolgen muss? Anders als bei Handbüchern (vgl. bspw. § 148 Abs. 3) kann ich dazu nichts finden.
Vielen Dank!
Sebastian Böttger