Einweisung in Tätigkeiten mit Geräten

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach § 98 Nr. 1 bzw. 2 StrlSchV muss eine Einweisung in die sachgerechte Handhabung von Geräten erfolgen, die im Betrieb "ionisierende Strahlung" erzeugen.

Diese Einweisung muss durch entsprechend qualifizierte Personen des Herstellers oder Lieferanten vorgenommen werden.

Hierzu habe ich zwei Fragen:

1. Gilt diese Regelung auch für so etwas wie Applikatoren? Diese injizieren zwar radioaktive Substanzen, erzeugen selber jedoch nicht direkt ionisierende Strahlung.

2. Gibt es eine Regelung zur Sprache, in welcher die Einweisung erfolgen muss? Anders als bei Handbüchern (vgl. bspw. § 148 Abs. 3) kann ich dazu nichts finden.

Vielen Dank!

Sebastian Böttger

Sebastian

Sehr geehrter Herr Böttger,

eine Einweisung ist nicht nur nach Strahlenschutzrecht sondern auch nach Medizinproduktegesetz verpflichtend. Eine Einerisung ist grundsätzlich so gestalten, dass sie von den einzuweisenden Personen verstanden werden kann. Hierzu gehört auch die Sprache. Ein englischer Nativspeaker muss natürlich nicht in deutscher Sprache eingewiesen werden auch wenn das Gerät in Deutschland steht.

Viele Informationen zu Einweisungen finden Sie in unten stehendem Bericht des BfS.

 

https://doris.bfs.de/jspui/bitstream/urn:nbn:de:0221-2021020925433/3/BfS_2021_3617S42444_LF.pdf

 

viele Grüße 

H. Lenzen, Münster

 

H. Lenzen

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