Erwerb von Rö 9.1

Sehr geehrtes Expertenteam,

ich selbst bin Assistenzarzt in der Weiterbildung in der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde einer Uniklinik in Niedersachsen. Meines Verständnisses nach benötigt man für den Erwerb von Rö9.1. (DVT in der HNO) zusätzlich Rö 4 (100 konventionelle Schädelaufnahmen). Im Bereich HNO ist die Schädelbildgebung jedoch obsolet, in der Klinik in der ich arbeite gibt es keine hno-ärztliche Indikation für ein konventionelles Rötgenbild des Schädels. Ich wollte deshalb Fragen, wie es heutzutage noch möglich ist die Fachkunde für DVT zu erwerben und ob es hieran bereits Änderungsideen gibt? 

User123

Es ist richtig, dass eine derartige Forderung gegen den Strahlenschutz sprechen würde. Daher wird unter Rö4 als auch nicht auf die Schädelaufahme sondern auf die Schädeldiagnostik in der HNO Bezug genommen. Damit sollte es gelingen die Fachkunde zu erwerben.

Mit freundlichen Grüßen

H. Lenzen

H. Lenzen

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Heißt das konkret, man könnte 100 Schädeldiagnostiken (CT/MRT/DVT) entsprechend indizieren/durchführen/befunden und kann dann damit Rö4 beantragen?

In der Richtlinie zum Fachkundeerwerb steht:

Röntgendiagnostik in einem sonstigen begrenzten Anwendungsbereich - z.B. Schädeldiagnostik in der HNO

Ich frage so konkret, weil ich bereits den zuständigen Mitarbeiter der Ärtzekammer Niedersachsen (Hr. Graf) vor einiger Zeit gefragt hatte, und dies die Antwort darauf war:

Ziel des Erwerbs einer Fachkunde ist, dass Sie Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erwerben, um gemäß §§ 23, 24 RöV eigenverantwortlich entsprechende Untersuchungen zu indizieren oder auch technisch durchzuführen. In der Richtlinie zur RöV wird in der Tabelle unter Nr. 4.2.1 (Seite 11 und 12) zwischen den konventionellen- und den Ct- Untersuchungen unterschieden. Anrechenbare Untersuchungen für die Fachkunde im Sinne Rö 4 der Richtlinie umfassen vor diesem Hintergrund ausschließlich konventionelle Untersuchungen des Schädels oder der NNH. 

User123

So könnte man es auslegen. Wobei MRT natürlich nicht dazu zählt. CT kann man, muss man aber nicht anerkennen, da sie ja mit Rö 4 eine Fachkunde in der Projektionsradiographie beantragen. Für  9.1 wäre es meines erachtens anzuerkennen, da es sich beim DVT auch um ein Schnittbildverfahren handelt. Bedenken Sie aber, dass zu allen Sachkunden natürlich auch die technische Durchführung zu einem gewissen Prozentsatz gehört. Das bedeutet: Sie müssen an einem CT gearbeitet haben.

Endgültig entscheidet dies natürlich die zuständige Stelle für die Erteilung der Fachkunde. In Ihrem Fall die Ärztekammer Niedersachsen.

 

Mit freundlichen Grüßen

H. Lenzen

H. Lenzen

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