Sehr geehrte Damen und Herren,
in der neuen SV-RL (07.06.2021) steht geschrieben, dass nach §114 Funktionen vorhanden sind, die die Parameter des Patienten elektronisch aufzeichnet und für die Qualitätssicherung elektronisch nutzbar macht.
Folglich sollen Expositionsdaten in dem Falle der DFP Wert, Untersuchungsart, etc. digital erfasst und weiterverwertbar sein, um ggf. Überschreitungen der Dosisreferenzwerte signalisiert zu bekommen.
Dies kann natürlich auch auf einem anderen Weg geschehen.
Frage 1:
Heisst das, dass das konventionelle Röntgentagebuch speziell im niedergelassenen Bereich ausgedient hat?
Frage 2:
Würde "im schlimmsten Fall" (Praxis arbeitet analog) auch eine Dokumentation in einer Exceltabelle möglich sein?
Frage 3:
M.E. ist ein Dosismanagement nicht zwingend erforderlich! Es müssen lediglich, wenn nicht ohnehin schon, Expositionsdaten erfasst werden, zugeordnet werden und für ein Dosismanagement bereitgestellt werden. Aber eine definierte Vorgabe gibt es diesbezüglich nicht, oder?
Sprich die Nutzung eines Dosismanagements wäre freiwillig! Natürlich müssen die Expositionsdaten auch ohne Dosismanagement erfasst und mit den Referenzwerten verglichen werden, und ggf. bei einer Überschreitung derer dies zu begründen.
Vorab besten Dank!
J.H.