Sehr geehrte Damen und Herren,
in § 47 Abs. 2 StrlSchV wird festgelegt, daß die Sachkunde durch eine Person bestätigt wird, in deren Verantwortungsbereich oder unter deren Aufsicht die praktische Erfahrung erworben wurde. Laut Fachkunde-RL benötigt der bescheinigende Arzt hierfür die erforderliche Fachkunde.
Es ist leider etwas unklar welche Fachkunde für die Bescheinigung einer 3D-Sachkunde (Rö 9.2) erforderlich ist. Ist es hierfür ausreichend, wenn der bescheinigende Arzt die Fachkunde in der Röntgendiagnostik vollständig gem. § 45 Abs. 6 der RöV vom 01.07.2002 nachgewiesen hat?
Wenn nicht, kann dann ein Arzt mit der Fachkunde Gesamtgebiet einschließlich CT die vor 2012 erworben wurde, die Sachkunde für 3D bescheinigen? Muß dieser dann ständig vor Ort sein oder ist es ausreichend, wenn er sich auf dem Gelände befindet und innerhalb 15 Min. auch am Ort des Geschehens sein kann. Hinzufügen möchte ich, daß der durchführende Arzt selbst u. a. die Fachkunden Thorax und Extemitäten vor 2003 besitzt.
Für die Beantwortung meiner Frage im Voraus herzlichen Dank,