Sehr geehrter Anfrager,
wenn im Rahmen einer Fernwartung strahlenschutzrelevante Änderungen vorgenommen werden und somit eine Teilabnahmeprüfung erforderlich ist, kann diese Änderung nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Über die Änderung ist ein Protokoll über die durchgeführte Teilabnahmeprüfung anzufertigen und dem Strahlenschutzverantwortlichen ist dieses Protokoll zuzusenden. Darüber hinaus sind gegebenenfalls auch neue Bezugswerte mit den Betreibereigenen Konstanzprüfmitteln durchzuführen. Aus den vorher aufgeführten Anforderungen ist ersichtlich, dass dies kein einfaches Unterfangen ist. Der Strahlenschutzverantwortliche ist, wenn der "Tatbestand" einer Teilabnahmeprüfung vorliegt, immer mit einzubeziehen, sonst weist das System erhebliche Lücken auf.
In der Regel werden über die Fernwartung Software-Änderungen durchgeführt, die keine Auswirkungen auf die Bildqualität haben. Der Nachweis wird über eine Konstanzprüfung mit dem betreibereigenen Prüfkörper durchgeführt. ergeben sich Auswirkungen auf die Bildqualität bietet sich eine Teilabnahmeprüfung inklusive neuer Bezugswertfestlegung vor Ort an. Allles andere ist aus meiner Sicht nicht realistisch.
Soweit ich informiert bin, gibt es in Österreich ähnliche/vergleichbare Fachkundeanforderungen. Aus anderen EU-Ländern ist mir hierzu nichts bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jürgen Westhof