Hallo Expertenteam,
unlängst war bei uns ein Auditor aus NRW der behauptete, in seinem Bundesland müssten Orthopäden und Unfallchirurgen die Fachkunde interventionelle Radiologie besitzen um unter Durchleuchtung Implantate einzusetzten bzw. Kyphoblastien vorzunehmen usw. - das war mir bisher neu.
Wie ist es denn nun mit diesem Sachverhalt? Hat der Auditor Recht oder nicht? Ich nahm an, diese Fachkunde benötigen nur interventionell tätige Neuroradiologen und interventionell tätige Radiologen.
Ich bitte um Beantwortung, vielen Dank und viele Grüsse!
MfG
Louis Chevalier