Vielen Dank für die schnelle Antwort auf meine Frage 2980. Darf ich ergänzend hierzu noch fragen, ob Sie auch eine versicherungsrechtliche Problematik sehen, wenn Kenntnisse/Fachkunde nicht fristgerecht aktualisiert wurden? Kann eine Berufshaftpflicht (z.B. eines durchleuchtenden Arztes) hier die Schadensregulierung aufgrund grober Fahrlässigkeit ablehnen?
Mit den besten Grüßen
fehlende Fachkunde -> versicherungsrechtliche Konsequenzen
ehr geehrter Herr Dierl, ob eine Berufshaftpflichtversicherung Leistungen aufgrund einer nicht fristgerecht erfolgten Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz ablehnen kann, können wir nicht beurteilen. Hierzu sollte Rat von einem entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt eingeholt werden. Zu berücksichtigen ist aber u.E., dass Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz durch eine nicht fristgerechte Aktualisierung nicht automatisch verloren gegangen sind. Dieses bedeutet i.d.R., dass ein Mangel vorliegt, der aber durch geeignete Maßnahmen (Nachholen der Aktualisierung oder besondere Nachschulung nach Vorgabe der Behörde) beseitigt werden kann. Die erworbene/n Fachkunde oder Kenntnisse im Strahlenschutz können nur durch eine besondere Entscheidung der zuständigen Stelle (z.B. Ärztekammer oder Aufsichtsbehörde) entzogen werden. Zu beachten ist auch das Patientenrechtegesetz, das u.U. eine Beweislastumkehr vorsieht, wenn bestimmte Voraussetzungen (z.B. aktuelle Fachkunde im Strahlenschutz) nicht oder nicht mehr vorhanden sind. Aber auch hierzu raten wir, einen Rechtsanwalt zu befragen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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