Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ewen, sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage betrifft die Festlegung von Raumklassen für BWG nach DIN 6868-157.
Nach meiner Auffassung ist bei der Durchführung einer Radiosynoviorthese (RSO) die Raumklasse 4 (Betrachtungsqualität) hinsichtlich des Bildwiedergabegerätes ausreichend.
Mir ist jedoch bekannt, dass einige Sachverständige und Behörden bei C-Bögen grundsätzlich mindesten auf Raumklasse 3 bestehen.
Das Verfahren der RSO ist standardisiert und in der SSK-Empfehlung „Strahlenschutz bei der Therapie mit β-Strahlern in flüssiger Form im Rahmen einer Brachytherapie, Radiosynoviorthese und einer Radioimmuntherapie“ (Verabschiedet in der 184. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 31. März/01. April 2003) beschrieben. Nach meinem Verständnis wird der C-Bogen hierbei zur Lagebestimmung der Kanüle und zur Einblendung des Einbringens des Kontrastmittels eingesetzt. Eine Befundung bzw. Diagnostik scheint mir hier nicht gegeben.
Wenn ich den C-Bogen nur zur RSO einsetze, ist dann die Raumklasse 4 (Betrachtungsqualität) ausreichend?
Wird es in der neuen SV-Richtlinie hierzu Festlegungen bzw. Hinweise geben?
Gibt es sonst Richtlinien bzw. Normen in denen für Standard-Verfahren Raumklassen festgelegt/ empfohlen werden?
Vielen Dank und viele Grüße
J.Müller