Festlegung der Raumklasse des BWG für C-Bogen zur Radiosynoviorthese (RSO)

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ewen, sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frage betrifft die Festlegung von  Raumklassen für BWG nach DIN 6868-157.

Nach meiner Auffassung ist bei der Durchführung einer Radiosynoviorthese (RSO) die Raumklasse 4 (Betrachtungsqualität) hinsichtlich des Bildwiedergabegerätes ausreichend.

Mir ist jedoch bekannt, dass einige Sachverständige und Behörden bei C-Bögen grundsätzlich mindesten auf Raumklasse 3 bestehen.

Das Verfahren der RSO ist standardisiert und in der SSK-Empfehlung „Strahlenschutz bei der Therapie mit β-Strahlern in flüssiger Form im Rahmen einer Brachytherapie, Radiosynoviorthese und einer Radioimmuntherapie“ (Verabschiedet in der 184. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 31. März/01. April 2003) beschrieben. Nach meinem Verständnis wird der C-Bogen hierbei zur Lagebestimmung der Kanüle und zur Einblendung des Einbringens des Kontrastmittels eingesetzt. Eine Befundung bzw. Diagnostik scheint mir hier nicht gegeben.

Wenn ich den C-Bogen nur zur RSO einsetze, ist dann die Raumklasse 4 (Betrachtungsqualität) ausreichend?

Wird es in der neuen SV-Richtlinie hierzu Festlegungen bzw. Hinweise geben?

Gibt es sonst Richtlinien bzw. Normen in denen für Standard-Verfahren Raumklassen festgelegt/ empfohlen werden?

 

Vielen Dank und viele Grüße

J.Müller

J.Müller@RHZ


Sehr geehrte Frau oder Herr Müller,

die neue SV-RL (wird im Juli veröffentlicht und spätestens im Oktober zur Anwendung kommen) gibt klare Vorgaben. Nach der Tabelle E 5b in der Anlage I wird eine für Untersuchungen mit mobilen/ortsveränderlichen C-Bogengeräten zur Lokalisation am Körperstamm, an Extremitäten, Schultern und Hüftgelenken ein Bildwiedergabegerät oder Bildwiedergabesystem mit Befundqualität gefordert. Diese Befundqualität wird durch eine Abnahmeprüfung nach DIN V 6868-57 oder DIN 6868-157 gewährleistet.

Im Klartext bedeutet das, dass es keine Durchleuchtungsgeräte geben kann, deren Bildwiedergabesystem in die Raumklasse 4 eingestuft ist. Die Befundqualität ist nicht zwangsläufig an die Diagnostik gekoppelt. In Ihrem Fall wird der C-Bogen zur Lagebestimmung genutzt, es werden durch die Anwendung therapierelevante Entscheidungen getroffen. Wenn das nicht so wäre, ist die Anwendung von Röntgenstrahlung nicht gerechtfertigt und könnte sogar als Körperverletzung gewertet werden.

Mit der Definition der Raumklasse 4 in der DIN 6868-157 ist aus meiner Sicht ein Fehler unterlaufen. Ich hoffe, dass das bei der Überarbeitung der Norm korrigiert wird.

Hinweis: Die Raumklasse 3 stellt höhere Anforderung an das Bildwiedergabesystem als die Raumklasse 2, da hier eine höhere Beleuchtungsstärke der Umgebung zugelassen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Westhof


 

 

Jürgen Westhof

Sehr geehrter Herr Dr. Westhoff,

mich würde sehr interessieren, in welchem Jahr die neue SV-RL im Juli veröffentlicht wird? 

Im Februar wurde mir von einer Person, die an der neuen Fachkunderichtlinie arbeitet, zudem zugesichert, dass diese spätestens im Mai veröffentlicht wird. Naiv wie ich bin, bin ich davon ausgegangen, dass er Mai 2020 meinte. Welches Jahr ist bezüglich der Fachkunderichtlinie angepeilt?

GabyH

Sehr geehrte Frau oder Herr Müller,

die SV-RL ist zum 01. Juli 2020 vom BMU an die Länder verteilt worden. Ab 01. Oktober 2020 ist SV-RL den Prüfungen zu Grunde zu legen.

Bis zur Veröffentlichung der aktualisierten Fassung der Fachkunde-Richtlinie wird es noch ein bisschen dauern. Ich gehe davon aus, das es auf keinem Fall in 2020 erfolgen wird.

Mit freundlchen Grüßen

Dr. Westhof

Jürgen Westhof

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