Festlegung KP-Werte Befundungsmonitor

Sehr geehrtes Expertenteam, wir haben ein neues Schwenkbügelsystem in Betrieb genommen. Die Befundungsstrecke ist geblieben. Mit der alten Anlage bestand eine Art Vetrag, dass monatlich ein Prüfkoffer zur Verfügung gestellt wurde, mit dem die KP an der Röntgenanlage sowie am Befunder durchgeführt wurde. Nun sollen jedoch um Kosten zu sparen ein vorhandener Prüfkoffer zur KP des BWG genutzt werden. Hierzu müssen die Werte entsprechend neu festgelegt werden. Wer darf dies durchführen? Bin ich als Medizintechniker mit Fachkunde R6.1 und R6.2 dazu befugt? In früherer Tätigkeit habe ich als Servicetechniker Röntgenanlagen und BWG in Betrieb genommen und deren Abnahmeprüfung durchgeführt sowie die KP-Werte festgelegt. Vielen Dank für eine Antwort.

A.B.

Sehr geehrte Anfragerin, sehr geehrter Anfrager,

aus meiner Sicht ist eine überlappende Messung mit dem bisher verwendeten Prüfkörper (mit dem auch die Bezugswertfestlegung zur Konstanzprüfung festgelgt wurde) und dem neu en Prüfkörper durchzuführen. Die Konstanzprüfung unter Verwendung des bisherigen Prüfkörpers hat sich in den festgelgten Toleranzen zu bewegen. Dann wird die Kontanzprüfung mit dem neuen Prüfkörper durchgeführt und die Bezugswerte festgelgt. Das Verfahren (überlappende Messung) und die neuen Bezugswerte und Toleranzen sind nachvollziehbar zu dokumentieren. 

Die überlappende Messung kann von einer Person mit der erforderlichen Fachkunde (R6.1 oder R6.2) durchgeführt werden.

Hinweis: Werden bei der überlappenden Messung die Toleranzwerte zur KP mit dem alten Prüfkörper überschritten ist eine Teilabnahmeprüfung zur Bezugswertfestlegung erforderlich. Im Rahmen der Teilabnahmeprüfung ist die Ursache der Überschreitung der Toleranzen zu ermitteln. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen Westhof

Jürgen Westhof

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