Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank, dass es dieses Forum gibt.
Bei uns in der Rettungsstelle der Radiologie ist bei Röntgenuntersuchungen zum Teil Personal aus anderen Centren des gleichen Krankenhauses anwesend und hält sich im Kontrollbereich auf. Bei einem Polytrauma hat die MTRA aus der Rettungsstelle eine Ärztin aus der Traumatologie, die den Patienten während der Röntgenuntersuchung halten musste, vorher gefragt, ob sie schwanger sei.
Die Ärztin hat sich daraufhin beim Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten darüber beschwert, dass sie von einer MTRA nach ihrem Schwangerschaftsstatus gefragt wurde. Dies verstoße gegen den Datenschutz. Zudem sei es Schwangeren nicht grundsätzlich verboten sich im Kontrollbereich aufzuhalten und es wäre allein ihre Pflicht, eine Schwangerschaft dem Strahlenschutzbeauftragten der Traumatologie mitzuteilen.
Strahlenschutzbeauftragter für das Gerät in der Rettungsstelle ist jedoch ein Arzt der Radiologie. Unserer Meinung nach ist er für den Strahlenschutz an dem Gerät zuständig und nicht der Strahlenschutzbeauftragte aus dem Centrum, in dem die Traumatologin angestellt ist.
Hat die MTRA, die die Röntgenstrahlung auslöst, das Recht bereichsfremdes Personal nach dem Schwangerschaftsstatus zu fragen? Müsste sie zuvor klären, ob das bereichsfremde Personal fachkundig ist und/oder in den letzten 12 Monaten unterwiesen wurde? In der Rettungsstelle sind die Untersuchungen oft zeitkritisch.
Kann der SSB des Röntgengerätes in der Rettungsstelle in einer Strahlenschutzanweisung festlegen, dass die MTRAs bei bereichsfremden Personal nach einer Schwangerschaft fragen muss oder verstößt dies gegen das Mutterschutzgesetz oder den Datenschutz?
Vielen Dank,
Juni