Sehr geehrtes Team des Forum Strahlenschutzrecht,
wir haben zur Zeit eine Praktikantin aus Bosnien mit Bachelor-Abschluss (Radiographier). Sie hat beim Reg-Präs. bereits die deutsche Anerkennung zur MTRA beantragt. Hat diese bis zur entgültigen Entscheidung der Anerkennung zumindest schon die Kenntnisse im Strahlenschutz nach Punkt 3.3 der Fachkunderichtlinie Medizin? Bzw. muss sie, um unter Aufsicht eines fachkundigen Arztes tätig zu werden, zuvor erst einem Kenntniskurs nach Anlage 8 Fachkunderichtlinie (90 h Kurs) o.ä. besuchen?
Mit freundlichen Grüßen und schon mal vielen Dank im voraus
Karl-Heinz Szeifert