Hat MTRA aus Bosnien während des Anerkennungsverfahrens zumindest Kenntnisse im Strahlenschutz?

Sehr geehrtes Team des Forum Strahlenschutzrecht,

wir haben zur Zeit eine Praktikantin aus Bosnien mit Bachelor-Abschluss (Radiographier). Sie hat beim Reg-Präs. bereits die deutsche Anerkennung zur MTRA beantragt.  Hat diese bis zur entgültigen Entscheidung der Anerkennung zumindest schon die Kenntnisse im Strahlenschutz nach Punkt 3.3 der Fachkunderichtlinie Medizin?  Bzw. muss sie,  um unter Aufsicht eines fachkundigen Arztes tätig zu werden, zuvor erst einem Kenntniskurs nach Anlage 8 Fachkunderichtlinie (90 h Kurs) o.ä. besuchen?

Mit freundlichen Grüßen und schon mal vielen Dank im voraus

Karl-Heinz Szeifert

kszeifert

 Sehr geehrter Herr Szeifert,

 

§47 Absatz 4 legt die volle Entscheidungsgewalt hierbei in die Hand der Aufsichtsbehörden. Dies gilt nicht nur für die Fachkunde sondern auch nach §49 (2) für die Kenntnisse. Da aber die Sachkunde über die Tätigkeit in Bosnien nachgewiesen werden kann, sollte die Anerkennung (vermutlich mit Nachweis über Kenntnisse zum deutschen Strahlenschutzrecht) schnell zu bekommen sein. Die Behörden sollten ja an einem Abbau des Fachkräftemangels mehr als interessiert sein.

 

H. Lenzen

 

H. Lenzen

Bitte melden Sie sich an, um auf diese Frage zu antworten.