Ist die Henkeltopf-Aufnahme zur Darstellung beider Jochbögen verboten - nicht gerechtfertigte Indikation - oder wird die isolierte Darstellung nur empfohlen ?
In der neuen Strahlenschutzverordnung ist sie nicht bei den nicht gerechtfertigten Indikationen aufgeführt und in den Leitlinien der BÄK kann ich auch nichts finden!
Danke für eine Antwort.