Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe aktuell einen "Antrag auf Erteilung einer Äquivalenzbescheinigung nach der Strahlenschutzverordnung für die Anwendung von Röntgenstrahlen bei fluoroskopischen Interventionen in Verbindung mit dem gesamten Anwendungsbereich § 45.2 vor dem 01.03.2006" bei der Ärztekammer Nordrhein gestellt.
Hierzu ist seit dem 01.03.2006 u.a. auch die Absolvierung eines 8-stündigen Kurses nötig, nicht jedoch für Personen, die bereits vor dem Stichtag 01.03.2006 Interventionen durchgeführt haben. Ich bin seit dem 10.08.2000 im Besitz der "Fachkunde im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik für den Gesamtbereich der Notfalldiagnostik und Röntgendiagnostik des gesamten Harntraktes und der Geschlechtsorgane" und habe seitdem regelmässig Interventionen in meinem Fachgebiet durchgeführt.
Die Ärztkammer verlangt darüber ein Sachkundezeugnis. Kann ich mir dieses selbst ausstellen?
Ich beziehe mich hierbei explizit auf eine Anfrage eines Herrn Jochen Bauer an das Forum Strahlenschutzrecht vom 3.Juli 2019. Ihre Mitarbeiterin Frau Claudia Graf stellte in ihrer Antwort vom 15.Juli 2019 klar, dass ein "Altfachkundler" eine Äquivalenzbescheinigung bei der Ärztekammer beantragen und "sich dabei sogar die Sachkunde selbst bescheinigen (kann)". Leider existiert hierzu kein Hinweis auf eine entsprechende Rechtsvorschrift. Können Sie mir diese nennen? Dies wäre für meinen Antrag sehr hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen,
Jochen von Pezold