Sehr geehrte Frau Jungnickel,
Ihre Antwort würde ich ergänzen bzw. etwas relativieren.
Für einen angestellten Medizintechniker, der die Röntgeneinrichtungen im eigenen Haus überprüft, wartet, etc. und dabeit die Röntgenanwendung technisch realisiert, genügen die Kenntnisse im Strahlenschutz (siehe §74 Abs.2 Satz 1 StrlSchG und Fachkunderichtlinie Technik unter 1.2 Grundsätze Absätze 5 und 6).
Ein Medizintechniker, der selbst geschäftmäßig Röntgeneinrichtungen überprüft bzw. für einen geschäftsmäßig prüfenden SSV tätig ist, benötigt die entsprechende Fachkunde.
Dennoch kann es sinnvoll sein, dem angestellten Medizintechniker den Fachkundeerwerb zu ermöglichen, damit er beispielsweise außerhalb des Patientenbetriebs auch in der Nachschicht die Röntgenanlage prüfen kann, ohne dass man sich um eine fachkundige Aufsicht (Arzt, MPE) oranisatorische Gedanken machen muss.
Mit freundlichen Grüße
Hendrik Neuhäuser