Sehr geehrtes Expertenteam,
Personen mit einer sonstigen abgeschlossenen medizinischen Ausbildung dürfen Kenntnisse im Strahlenschutz erwerben. Dazu gibt es eine Liste mit medizinischen Berufen. Bedeutet dies, dass alle, die einen dieser Berufe haben, jeden Kenntniskurs, den es gibt, machen dürfen? Zum Beispiel Zahnarzthelferinnen den 40-h Kurs für Nuklearmedizin, ein MTA für Veterinärmedizin den 40 -h Kurs für Strahlentherapie, ein Podologe den 90 h Kurs für die Röntgendiagnostik? Falls nein, wo finde ich die Einschränkungen?
Vielen Dank für Ihre Antwort,
freundliche Grüße
Irene Vent