Hallo,
ich möchte eine Frage aufgreifen, die 2015 schon einmal gestellt wurde, aber unbeantwortet blieb.
Und zwar betrifft es die Konstanzprüfung der Leuchtdichte-Kennlinie nach DIN 6868-157.
Hier steht in der Fußnote der Tabelle 7, dass die Kurve neu berechnet werden muss, wenn die ´Messwerte der TESTBILDER TG18-LN8-01 und TG18-LN8-18 von den Bezugswerten der Abnahmeprüfung abweichen´.
In der Protokollvorlage zur Konstanzprüfung sind nun Toleranzen von +/- 30% für jeden Leuchtdichte-Messwert aller 18 TG-LN Prüfbilder angegeben.
Diese werden bei der KP eingehalten.
Verwende ich jedoch ein Berechnungsprogramm, so weicht die Kennlinie deutlich vom Korridor +/- 15% bei Raumklasse 2, Durchleuchtung ab.
Sind die Kriterien der Konstanzprüfung trotzdem erfüllt?
Mit freundlichen Grüßen, Josef H.