Sehr geehrte Damen und Herren,
Eine Frage bezüglich der Anwendung nach neuer DIN6868-4.
Unser Kunde hat ein neues CR System bekommen. An der Röntgenanlage wurden keine Veränderungen vorgenommen. Eine Abnahme nach DIN6868-150 ist erfolgt, ist es noch erlaubt nach alter DIN6868-13 die Konstanzprüfung festzulegen (Bestandsschutz ?) da der Kunde den neuen Prüfkörper noch nicht besitzt, oder muss dies nach DIN6868-4 festgelegt werden.
Vielen Dank.