Konstanzprüfung nach alter DIN6868-13

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Eine Frage bezüglich der Anwendung nach neuer DIN6868-4.

Unser Kunde hat ein neues CR System bekommen. An der Röntgenanlage wurden keine Veränderungen vorgenommen. Eine Abnahme nach DIN6868-150 ist erfolgt, ist es noch erlaubt nach alter DIN6868-13 die Konstanzprüfung festzulegen (Bestandsschutz ?) da der Kunde den neuen Prüfkörper noch nicht besitzt, oder muss dies nach DIN6868-4 festgelegt werden. 

 

Vielen Dank. 

SebastianBohnacker

Sehr geehrte Anfragerin, sehr geehrter Anfrager,

in der QS-RL gibt es im Abschnitt 4.1 lediglich eine Regelung für die Abnahmeprüfung. Bisher wurden für die Konstanzprüfung keine Regelungen dazu getroffen, daher ist es auch weiterhin möglich die Konstanzprüfung nach der DIN 6868-13 durchzuführen. Ich gehe davon aus, dass bei der Teliabnahmeprüfung nach DIN 6868-150 die Bezugswerte für die Konstanzprüfung für das neue CR-System festgelgt wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Westhof

Jürgen Westhof

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