Guten Tag,
ich arbeite in einer großtierpraxis und muss bald Strahlenschutzunterweisung geben. Wir machen viele Aufnahmen mit mobilen Gräten außerhalb des Röntgenraumes. Ich habe in unterschiedlichen Quellen gelesen, dass Kontrollbereich bei mobilem Gerät ist 1,5 m um der Strahlquelle ist, habe aber bis jetzt nicht gefunden in welchem Gesetz diese Angabe steht.
Mir kommt der 1,5 m-Radius als Kontrollbereich sehr klein vor. Wenn wir zB. Thorax Aufnahmen eines Pferdes anfertigen denke ich immer dass man wegen mögliche viel Streustrahlung doch mehr Abstand zum Röntgengerät braucht.
Würde man trotzdem 1,5 m Radius als Kontrollbereich festlegen? Oder kommt es noch darauf an was die kV und mAs sind, und ob man eher vor oder hinter dem Gerät steht?