Sehr geehrte Damen und Herren,
in der DIN6868-4 steht, dass der mAs Wert als zu ermittelnde Kenngröße gilt (Projektionsradiographie). Ist das so richtig? Muss der mAs Wert bei Automatikaufnahmen dokumentiert werden? Und wenn ja, welche Toleranz ist da anzuwenden?
Im Prüfberichtsmuster (Anhang B) ist der Wert nicht dokumentiert.
Oder reicht es den mAs Wert in den Bezugswerten anzugeben?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Alexander Wolge