Sehr geehrter Frau/Herr Werstahl,
hierüber haben wir ja schon häufig berichtet. Mich wundert es etwas diese Frage von einem extern beratenden MPE gestellt zu bekommen.
Um es noch einmal klar zu sagen: Meldepflichtig ist immer der SSV.
Er kann den den SSB damit beauftragen, gibt damit aber nicht seine Verantwortung ab. Der SSV kann natürlich auch jede andere Person (u.U. auch einen Arzt) beauftragen.
Da der SSV meist nicht Fachkundig ist, wird er den SSB zudem dazu verpflichten die Expositionen zu überwachen und bedeutsame Vorkommnisse zu analysieren. Dies gilt für jeden Einzefall.
Einzelne CTDI-Überschreitungen über 80 bzw. 120 mGy sind unmittelbar meldepflichtig. In einzelnen Bundesländern gibt es dabei Ausnahmen für Hirnperfusionen. Hier sollte die Behörde konsultiert werden.
Diagnostische Durchleuchtungen mit mehr als 20.000 cGy*cm² sind ebenfalls unmittelbar meldepflichtig.
Näheres finden Sie unter:
CO.RA Info - Uebersichtstabelle der Bedeutsamen Vorkommnisse.pdf (co-ra.de)
Mfg
H. Lenzen, Münster