Ist eine Seitenverwechslung oder Patientenverwechslung in der Projektionsradiographie eine meldepflichtiges Vorkommnis nach Strahlenschutzverordung?
Eine Verletzung des Grenzwertes im Einzelfall über 200 % vermutlich trifft nicht zu.
Jedoch ist eine Körperregion oder ein Patient einer Strahlenbelastung ausgesetzt für die keine Indikation bestand.
Vielen Dank. Kay Becker