Sehr geehrter Herr Westhoff, sehr geehrtes Expertenteam,
ich habe eine weitere Frage, die sich auch auf meine Frage vom 27.02.2020 bezieht. Hier ging es um die Frage, welche " sonstigen" medizinischen Ausbildungen zu welche Strahlenschutzkursen berechtigen. Ihre Anwort, Herr Westhoff, von damals lautete:
"alle Personen nach Liste 1 können Kenntnisse in allen Bereiche erwerben (siehe beigefügte Liste im Anhang)
Nun können also MFA und Co. die Kenntnisse auf dem Gebiet der Strahlentherapie erwerben, aber ihre Tätigkeit wird durch die Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin eingeschränkt. Es wird die ständige Aufsicht durch eine fachkundigen Arzt / Ärztin direkt am Arbeitsplatz gefordert. Dies sei im Einzelfall entbehrlich, wenn eine MTR technisch mitwirkt.
Wie ist das im Rahmen der Orthovolttherpie zu sehen? Darf z.B eine MFA mit den erforderlichen Kenntnissen Röntgentherapie technisch durchführen, wenn eine fachkundige ärztliche Person die Aufsicht und Verantwortung übernimmt, ihr aber nicht permanent über die Schulter schaut?
Eine weitere kurze Anmerkung zu der Absurdität mancher Vorgaben; die geforderte unmittelbare Aufsicht einer MFA durch einen Strahlentherapeuten am Linearbeschleuniger, um jederzeit eingreifen zu können, setzt voraus, dass die Strahlentherapeuten die technische Durchführung beherrschen und dies besser als die MTR. Ich darf das an dieser Stelle mal stark anzweifeln. (Das gleiche sehe ich auch in der Röntgendiagnostik... ein Chirurg mit Teilfachkunde ist eher selten in der Lage, eine Röntgenaufnahme selber zu erstellen, darf aber die Aufsicht und Verantwortung übernehmen.)
Besten Dank und mit freundlichen Grüßen
I.Vent